• Dauer der Ausbildung:
    3 Jahre an staatlich anerkannten Schulen.
  • Inhalte:
    Theorie und Praxis in Bereichen wie Hygiene, Notfallmanagement, OP-Abläufe bzw. Narkosebegleitung.
  • Abschluss:
    Staatliche Prüfung mit Zeugnis und Erlaubnis zur Berufsbezeichnung „ATA“ oder „OTA“.
  • Zugangsvoraussetzungen:
    Realschulabschluss oder gleichwertig.
  • Berufsrecht:
    Das Gesetz schützt die Berufsbezeichnung – nur mit abgeschlossener Ausbildung darf man sich ATA oder OTA nennen.

Ziel ist es, die Qualität und Sicherheit in der OP- und Narkoseassistenz durch eine einheitliche, geregelte Ausbildung zu sichern.

Für weitere Informationen nutzen Sie bitte folgenden Link:

ATA/OTA-Gesetz des Bundesministeriums

Weitere Ausbildungen: