- Dauer der Ausbildung:
3 Jahre an staatlich anerkannten Schulen. - Inhalte:
Theorie und Praxis in Bereichen wie Hygiene, Notfallmanagement, OP-Abläufe bzw. Narkosebegleitung. - Abschluss:
Staatliche Prüfung mit Zeugnis und Erlaubnis zur Berufsbezeichnung „ATA“ oder „OTA“. - Zugangsvoraussetzungen:
Realschulabschluss oder gleichwertig. - Berufsrecht:
Das Gesetz schützt die Berufsbezeichnung – nur mit abgeschlossener Ausbildung darf man sich ATA oder OTA nennen.
Ziel ist es, die Qualität und Sicherheit in der OP- und Narkoseassistenz durch eine einheitliche, geregelte Ausbildung zu sichern.
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